Beratung lohnt sich
Verschenken Sie kein Geld und lassen Sie sich beraten:
Der Bund, die Länder und die Europäische Union unterstützen den Start in die unternehmerische Selbständigkeit durch Förderprogramme.
Dabei handelt es sich meistens um Darlehen, aber auch um nicht-zurückzahlbare Zuschüsse. Typisch für öffentliche Förderdarlehen sind günstige Zinsen, lange Laufzeiten und häufig eine rückzahlungsfreie Zeit, bis Sie mit der Tilgung beginnen müssen.
Zuschüsse zur Gründungsberatung (vor der Gründung)
Zuschüsse zur Unternehmensberatung (nach der Gründung)
Gründercoaching Deutschland (nach der Gründung)
Unternehmerkapital: ERP-Kapital für Gründung
KfW-Unternehmerkredit
Gründungszuschuss
KfW-StartGeld
Investitionszulage
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur"
ERP-Beteiligungsprogramm
ERP-InnovationsprogramF
High-Tech Gründerfonds
ERP-Startfonds
EXIST – Existenzgründungen aus der Wissenschaft
EXIST-Gründerstipendium:
Förderungen von Existenzgründungen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen zur Vorbereitung des Businessplans
EXIST-Forschungstransfer Unterstützung für herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)
Förderung von kooperations- und Netzwerkprojekten
Weitere Förderprogramme technologieorientierter Vorhaben
Verschenken Sie kein Geld und lassen Sie sich beraten:
Mit der Förderdatenbank des Bundes im Internet gibt die Bundesregierung einen vollständigen und aktuellen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union. Das Fördergeschehen wird unabhängig von der Förderebene oder dem Fördergeber nach einheitlichen Kriterien und in einer konsistenten Darstellung zusammengefasst.
Öffentliche Fördermittel des Bundes und der Länder müssen Sie grundsätzlich bei Ihrer Hausbank beantragen. Gehen Sie keine finanziellen Bindungen ein, ohne sich über solche Förderprogramme zu informieren. Fördermittel müssen Sie vor dem Vorhabensbeginn beantragen. Im Nachhinein werden keine Fördermittel bewilligt (Ausnahme: Investitionszulage).
Eine Förderung über öffentliche Finanzierungshilfen - insbesondere bei Existenzgründern - setzt voraus, dass die Antragstellerin bzw. der Antragsteller eine ausreichende fachliche und kaufmännische Qualifikation nachweisen kann. Darüber hinaus wird in der Regel erwartet, dass die Existenzgründung in eine tragfähige "Vollexistenz" als Haupterwerbsgrundlage mündet.
In den folgenden gewerblichen KfW-Programmen gelten risikogerechte Zinsen:
Die Höhe des Zinssatzes ist abhängig von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Kreditnehmers (=Bonität; bestimmt sich durch Eigenkapitalquote, Verschuldungsgrad etc.) sowie der Werthaltigkeit der Sicherheiten, die das Unternehmen für den Kredit stellt. Damit gilt: Je geringer das Risiko, desto geringer der Zins. Die Zinsen in der niedrigsten und in der höchsten KfW-Preiskategorie können dabei bis zu 3% auseinander liegen.
Bonität und Sicherheiten eines Unternehmens werden von der Hausbank des Unternehmers ermittelt, die den Förderkredit auf eigenes Risiko gewährt. Auf Grundlage der Bonitätsermittlung und der Sicherheitenbewertung ordnet die Hausbank eine Bonitäts- und eine Besicherungsklasse zu. Durch Kombination der beiden Bewertungsergebnisse ergibt sich die Zuordnung in eine von sieben Preisklassen. Jede Preisklasse deckt dabei eine Bandbreite ab, innerhalb derer der Kundenzins liegen kann. D.h., die KfW gibt maximale Obergrenzen für den Zins einer Preisklasse vor, die Hausbank kann für den Förderkredit diesen Preis oder einen niedrigeren verlangen.
Erkundigen Sie sich auch nach Länderprogrammen. Für Forschung, Entwicklung und Innovation, für die Teilnahme an Messen im In- und Ausland, nach Umweltprogrammen oder hinsichtlich steuerlicher Förderung (u.a. investitionszulagen) fragen Sie nach speziellen Programmen des Bundes und der Länder.
Lesen Sie hier mehr zum Thema Förderung - Der Gründungszuschuss