Beratungszuschüsse
Ziel und Gegenstand
Um die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern und die Anpassung an veränderte wirtschaftliche Rahmenbedingungen zu erleichtern, fördert der Bund mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) Beratungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung, zum Umweltschutz, Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit, Beratungen zur Unternehmensführung durch Unternehmerinnen und Migranten, zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen in Unternehmen sowie spezielle Beratungen zu folgenden Themen: Technologie- und Innovation, Außenwirtschaft, Qualitätsmanagementsysteme, Kooperationen, betriebswirtschaftliche Fragen der Mitarbeiterbeteiligung im Unternehmen, Unternehmensrating.
Antragsberechtigte
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe gemäß der EU ab einem Jahr nach Gründung mit Sitz und Geschäftsbetrieb oder einer Zweigniederlassung in der Bundesrepublik Deutschland.
Voraussetzungen
Die Beratungen müssen konzeptionell durchgeführt werden, zunächst muss eine Analyse der Situation des beratenen Unternehmens erfolgen und darauf aufbauend müssen konkrete betriebsindividuelle Handlungsempfehlungen zur Umsetzung in die betriebliche Praxis gegeben werden. Die konzeptionelle Beratungsleistung ist in einem schriftlichen Beratungsbericht wiederzugeben.
Berater
Die Beratung muss von selbständigen Beratern bzw. von Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die über die erforderlichen Fähigkeiten verfügen und deren überwiegender Geschäftszweck auf entgeltliche Unternehmensberatung gerichtet ist. Von der Beratung ausgeschlossen sind Beratungen im Rahmen der Existenzgründung, gutachterliche Stellungnahmen, Beratungen, in deren Rahmen Waren oder Dienstleistungen angeboten oder vertrieben werden, die mit Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten verbunden sind, die Rechts- und Versicherungsfragen sowie steuerberatende Tätigkeiten zum Inhalt haben oder die mit anderen öffentlichen Zuschüssen finanziert werden. Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Antragsteller die Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) vor Antragstellung in voller Höhe bezahlt hat und dieses nachweisen kann.
Art und Höhe der Förderung
Die Förderung besteht aus einem Zuschuss zu den Beratungskosten. Der Zuschuss beträgt im Geltungsbereich der alten Bundesländer einschließlich Berlin 50%, in allen anderen Bundesländern sowie dem Regierungsbezirk Lüneburg 75% der in Rechnung gestellten Beratungskosten (ohne Mehrwertsteuer), höchstens jedoch 1.500 EUR je Beratung. Je Antragsteller können mehrere thematisch voneinander getrennte Beratungen gefördert werden, allgemeine Beratungen zusammen bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 3.000 EUR. Dies gilt ebenfalls für spezielle Beratungen. Für Umweltschutz- und Arbeitsschutzberatungen, Beratungen für Unternehmerinnen und Migranten sowie zur Einführung familienfreundlicher Maßnahmen gilt diese Beschränkung nicht. Antragsverfahren Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten sind innerhalb von drei Monaten nach Abschluss der Beratung und Zahlung der Beratungskosten auf einem vollständig ausgefüllten Original-Vordruck bei einer Leitstelle einzureichen. Das elektronische Antragsformular steht unter zur Verfügung oder kann über den Fachhandel bezogen werden
Weitere Informationen sind beim:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Frankfurter Straße 29–35
65760 Eschborn
Tel. (0 61 96) 9 08-5 70
E-Mail: foerderung@bafa.bund.de
Internet: www.bafa.de erhältlich,
das auch über die Bewilligung des Zuschusses entscheidet.
S.a. www.beratungsfoerderung.net
Geltungsdauer
Die Richtlinien gelten für Beratungen, die bis zum 31. Dezember 2011 begonnen werden. Wichtige Hinweise Die Richtlinien über die Förderung von Unternehmensberatungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) wurden zum 1. Juli 2008 neu gefasst. Die Beratungsförderung wendet sich nunmehr ausschließlich an Unternehmen und freiberuflich Tätige, die mindestens seit einem Jahr am Markt bestehen und die Kriterien der Europäischen Union (EU) für kleine und mittlere Unternehmen erfüllen. Unternehmen und Freiberufler können einen Zuschuss für Beratungen zu allen wirtschaftlichen, technischen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung erhalten. Darüber hinaus werden Zuschüsse für eine Reihe spezieller Beratungen wie Technologie-/Innovations-, Außenwirtschafts-, Kooperations- und Qualitätsmanagementberatungen vergeben sowie für Beratungen zur Mitarbeiterbeteiligung und im Vorfeld eines Rating. Neben den bisher schon geförderten Beratungen zum Umweltschutz sind weitere Beratungsthemen hinzugekommen. Beratungen zum Arbeitsschutz, für Unternehmerinnen, für Migranten sowie zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurden in das Förderprogramm neu aufgenommen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
LinkTipp: Förderdatenbank des Bundes - Beratungsförderung